Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten erleichtern den Einstieg in die ärztliche Tätigkeit und unterstützen beim Aufbau einer eigenen Praxis. Sie tragen dazu bei, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und Anreize für die Niederlassung zu schaffen. Mit gezielten Programmen werden sowohl junge Ärztinnen und Ärzte als auch strukturschwache Regionen gestärkt.

Fördermöglichkeiten der KVBW - ZuZ: Ziel und Zukunft

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bietet im Rahmen des Förderprogramms „Ziel und Zukunft“ (ZuZ) vielfältige Programme an, um die ambulante medizinische Versorgung zu stärken.

Das ZuZ bietet finanzielle Unterstützung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in verschiedenen Karrierephasen, von Studium und Weiterbildung bis zur Niederlassung oder Praxiserweiterung.

Besonders gefördert werden Tätigkeiten in Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung, um die ambulante medizinische Versorgung zu stärken. Weitere Informationen zu den spezifischen Fördermaßnahmen und Antragsmodalitäten finden Sie auf der KVBW-Website.

Aktionsprogramm "Landärzte" des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Für Fördergebiete im ländlichen Raum, in denen es Versorgungsengpässe gibt, können Ärzte und Ärztinnen, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, eine finanzielle Unterstützung von bis zu 30.000 € erhalten.

Die Fördergebiete werden vom Sozialministerium ausgewiesen und sind unter anderem vom Versorgungsgrad abhängig. Bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 % mit einer Berücksichtigung aller Hausärzte/Hausärztinnen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, wird die Gemeinde als perspektivische Fördergemeinde ausgewiesen. Bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 % unter Berücksichtigung aller Hausärzte/Hausärztinnen in der Gemeinde liegt ein akutes Fördergebiet vor.

Perspektivische Fördergemeinden im Landkreis Karlsruhe sind aktuell: Kürnbach, Sulzfeld, Kraichtal, Östringen (Stand: November 2024)

Weiterbildungsförderung der KVBW

Die KVBW gewährt einen Zuschuss an niedergelassene Ärzte für die Anstellung und Weiterbildung von Ärzten in Weiterbildung. Für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin fördert die KV bundesweit 7.500 Stellen.

Förderprogramm Hausärzte

Der Hausärzteverband bietet für Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten in Höhe von bis zu 200 € für das Blockpraktikum im Bereich Allgemeinmedizin und die Hausarztfamulatur. Darüber hinaus bietet der Hausärzteverband Studierenden die Möglichkeit, an der „Winterschool Allgemeinmedizin“ teilzunehmen und sich dort vier Tage lang theoretisch und praktisch mit der Hausarztmedizin zu beschäftigen.

Hierfür ist eine Mitgliedschaft im Hausärzteverband erforderlich - die Mitgliedschaft ist aber für Studierende kostenlos.

Stiftung Perspektive Hausarzt

Für das Praktische Jahr bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten der Stiftung Perspektive Hausarzt in Höhe von bis zu 600 € monatlich.

Die Stiftung Perspektive Hausarzt bietet zudem Zuschüsse für Fahrt- und Wohnkosten im Rahmen des Blockpraktikums und der Hausarztfamulatur.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Bei diesem Entwicklungsprogramm handelt es sich um ein Förderangebot des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Förderungsfähig sind insbesondere Gebäudesanierungen und -Umnutzungen im Ortskernbereich. Hierunter fallen z.B. auch Renovierungen von alten Gebäuden für die Umgestaltung in Arztpraxen.

Zuwendungsempfänger können die Kommunen sein. Entsprechende Anträge sind an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu stellen.

Programm Landarztquote

ResilienzförderungInformationen zur hausärztlichen Versorgung für Kommunen, Studierende und Ärzte/Ärztinnen1. Fördermöglichkeiten
Über das Programm des Sozialministeriums zur Landarztquote werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin vergeben. Die Bewerbenden verpflichten sich, nach dem Studium für einen festgelegten Zeitraum in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet als Hausarzt tätig zu sein.

Stipendium zur Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)

Informationen zur hausärztlichen Versorgung für Kommunen, Studierende und Ärzte/Ärztinnen1. Fördermöglichkeiten
Zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen vergeben die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg ab dem 01.07.2023 300 Stipendien.
Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten 300€ pro Quartal für maximal 12 Quartale sowie eine Erfolgszahlung von 1.400€ bei erfolgreichem Studienabschluss.

Weitere Stipendien

Gegebenenfalls werden Stipendien durch bestimmte Kliniken oder einzelne Gemeinden vergeben.

Förderung von Primärversorgungszentren

Das Land Baden-Württemberg förderte neue lokale Gesundheitszentren (Primärversorgungszentren) mit insgesamt 10 Millionen Euro.

In Primärversorgungszentren arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe Hand in Hand unter einem Dach. Gefördert wurden Vorhaben, die sich der Versorgung chronisch Kranker und/oder multimorbider Personen sowie der Versorgung psychisch erkrankter Personen widmen, mit bis zu 300.000 € pro Projekt. Antragsberechtigt waren kommunale Körperschaften. Die Förderung ist mittlerweile ausgelaufen.

Förderung innovativer Versorgungsformen

Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert bestimmte neuartige Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen.